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FAQ
Wieso haben Sie keinen Kassensitz?
Ich bin wie meine Kolleg*innen mit Kassensitz psychologische Psychotherapeutin, habe also die gleiche Qualifikation wie sie. Doch ich habe (noch) keinen Sitz, der mich zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ermächtigt. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat einen festen Schlüssel für psychotherapeutische Kassensitze festgelegt. Nur wenn ein Kassensitz frei wird, kann ein*e Psychotherapeut*in sich darauf bewerben. Die Zahl der Kassensitze ist stark begrenzt und viele Psychotherapeut*innen bewerben sich auf sehr wenige Plätze. Der Bedarf an Psychotherapie ist weit höher, als die Zahl der Kassensitze auf dem Markt. So ergeben sich die langen Wartezeiten für einen Therapieplatz. Das bedeutet: Genauso wie unsere Patient*innen stehen auch wir auf der Warteliste - nur eben für einen Kassensitz.
Genauer erklärt ist das in diesem Artikel der "Psychologie heute" und in diesem Artikel von "Deutschlandfunk Kultur"
Gibt es Nebenwirkungen bei Psychotherapie?
Tatsächlich gibt es in der Psychotherapie Nebenwirkungen. Besonders zu Beginn der Therapie berichten Patient*innen zunächst von einer Stimmungsverschlechterung. Dies ist nachvollziehbar, da dann alle negativen Aspekte beleuchtet werden und im Bewusstsein präsent werden. Auch kann die Therapie dazu führen, dass Beziehungen zu engen Bezugspersonen neu bewertet werden. In den meisten Fällen klingen diese Nebenwirkungen jedoch mit der Zeit ab und es tritt eine allgemeine Verbesserung ein.
Wo ist der Unterschied zwischen Psychologen, Psychotherapeuten, Heilpraktiker etc.?
Bei den Bezeichnungen kommt es immer wieder zu Verwirrungen, daher habe ich Ihnen hier kurze Erklärungen aufgelistet.
Psycholog*in: Das sind Personen, die ein abgeschlossenes Psychologie-Studium haben. Weitergehende Kompetenzen im Therapiebereich sind damit noch nicht unbedingt verbunden.
Psychologische*r Psychotherapeut*in: Das sind Personen, die Psychologie studiert und dann eine mehrjährige theoretische und praktische Weiterbildung absolviert haben, welche in einer staatlichen Approbation mit einer Prüfung endet. Die Bezeichnung „Psychologische/er Psychotherapeut*in“ ist gesetzlich geschützt und darf nur für diese Personengruppe benutzt werden. Psychotherapeut*innen behandeln nach wissenschaftlich anerkannten Verfahren. Auch Ärzt*innen können eine psychotherapeutische Weiterbildung machen und betiteln sich als ärztliche Psychotherapeut*innen.
Psychotherapie-Heilpraktiker*innen: Heilpraktiker*innen werben mit "Psychotherapie", dürfen sich jedoch nicht "Psychotherapeut*innen" nennen. Dieser Begriff ist für ausgebildete und studierte Psychotherapeut*innen geschützt. Heilpraktiker*innen können, aber müssen kein Studium absolviert haben. Ein Schulabschluss, das Erreichen des 25. Lebensjahres und eine Prüfung, in der Wissen zu Psychiatrie und Psychotherapie abgefragt wird, genügen. Eine Ausbildung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Qualität der Ausbildung und die Anforderungen der Prüfung von Heilpraktikern können also unterschiedliche Standards aufweisen. Heilpraktiker*innen müssen nicht nach wissenschaftlich anerkannten Verfahren behandeln. Sie sind in der Wahl der Therapiemethoden frei.
Psychiater*in: Dies sind Mediziner*innen, die die Facharztausbildung zum/zur Psychiater*in gemacht haben. Sie können zusätzlich dazu auch eine psychotherapeutische Weiterbildung machen und ebenfalls Therapien anbieten. Im Gegensatz zu psychologischen Psychotherapeut*innen dürfen sie Medikamente verschreiben.